Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
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71009 AX_Denkmalschutzrecht - Objekt

Definition AdV:

'Denkmalschutzrecht' ist die auf den Grund und Boden bezogene Beschränkung, Belastung oder andere Eigenschaft einer Fläche oder Gegenstand nach öffentlichen, denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.

abgeleitet aus:

AU_Objekt

Bildungsregeln:

Die Attributart 'Art der Festlegung' ist objektbildend.

Erfassungskriterien:

ADF 2810 bis 3800 vollzählig

Grunddatenbestand (G):

Basis-DLM

Kennung
Bezeichnung
Definition 
Bezeichner 
Wert 
DLKM 
Basis-DLM 
ADF - artDerFestlegung
'Art der Festlegung' ist die auf den Grund und Boden bezogene Art der Beschränkung, Belastung oder anderen öffentlich-rechtlichen Eigenschaft. 
Archäologisches Denkmal 
2810 
--- 
 
Befestigung (Burg) 
3110 
--- 
 
Burg (Fliehburg, Ringwall) 
3111 
--- 
 
Schanze 
3117 
--- 
 
Befestigung (Wall, Graben) 
3130 
--- 
 
Historische Siedlung 
3200 
--- 
 
Großsteingrab (Dolmen, Hünenbett) 
3310 
--- 
 
Grabhügel (Hügelgrab) 
3320 
--- 
 
Historische Wasserleitung 
3710 
--- 
 
Steinmal 
3800 
--- 
Basis-DLM (G) 
AFS - ausfuehrendeStelle
'Ausführende Stelle' ist die Stelle, die für die Festlegung zuständig ist. 
 
 
--- 
Basis-DLM 
NAM - name
'Name' ist der Eigenname der Festlegung von 'Denkmalschutzrecht'. 
 
 
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Basis-DLM 
LVermGeo Sachsen-Anhalt