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Erfassungshilfe für Gebäude und tatsächliche Nutzung (ALKIS)
2.1.0.0 - 27.03.2026 |
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Ufernahe Bereiche sind nur dann als Unland zu erfassen, wenn sie nicht anderen Nutzungsarten (wie z.B. Landwirtschaft) zugeschlagen werden können und die Breite der Objekte regelmäßig 3 m übersteigt.
Zu Unland zählen auch Bereiche zwischen Hochwasserschutzmauern und Gewässern oder andere befestigte Uferstreifen mit Steinen o.ä. gemischt mit Vegetation (z.B. Wiese).
Für die Entscheidung Unland oder Landwirtschaft kann das Feldblockkataster als Hilfe dienen. Ist eine Fläche nicht als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, werden diese oben genannten Flächen als Unland modelliert.
Staumauern bzw. der Staudämme sind als AX_UnlandVegetationsloseFlaeche zu erfassen, wenn die Fläche des Bauwerks die Mindesterfassungsgröße (1000 m²) überschreitet. Andernfalls sind sie dem Gewässer zuzuschlagen.
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Datum |
Was |
Version |
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23.03.2026 |
ergänzt: Zu Unland zählen auch Bereiche zwischen Hochwasserschutzmauern und Gewässern oder andere befestigte Uferstreifen mit Steinen o.ä., gemischt mit Vegetation (z.B. Wiese). Für die Entscheidung Unland oder Landwirtschaft kann das Feldblockkataster als Hilfe dienen. Ist eine Fläche nicht als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, werden diese oben genannten Flächen als Unland modelliert. |
2.1.0.0 |
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03.07.2024 |
neu: Hinweis LSA: Staumauern bzw. der Staudämme sind als AX_UnlandVegetationsloseFlaeche zu erfassen, wenn die Fläche des Bauwerks die Mindesterfassungsgröße (1000 m²) überschreitet. Andernfalls sind sie dem Gewässer zuzuschlagen. Schlagwörter:
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1.0.0.0 |
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bis 31.03.2024 |
neu:
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1.0.0.0 |
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bis 31.03.2024 |
neu:
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1.0.0.0 |
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LVermGeo Sachsen-Anhalt
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