Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025
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42015 AX_Flugverkehr - ART 5522 Sonderlandeplatz - Basis-DLM

Definition AdV:

'Sonderlandeplatz' ist ein Flugplatz, der im Luftfahrthandbuch oder in den Bescheiden der zuständigen Luftfahrtbehörden als Sonderlandeplatz ausgewiesen ist.

Erfassungskriterien:

ZUS 4000 Fläche >= 5,0 ha, sonst vollzählig. 

Erfasst wird die Gesamtfläche innerhalb der Abgrenzung von Flughäfen bzw. Flugplatzbereichen. 

Es wird beim Attribut ‚Name’ nur die unverschlüsselte Lagebezeichnung geführt. 

LSA: 

Die Begrenzung wird anhand amtlicher Lagepläne des Landesverwaltungsamtes zentral vorgenommen. 

Verkehrswege werden in 42015 AX_Flugverkehr vollständig erfasst. 

Hinweise aus "Erläuterungen Basis-DLM":

Bei militärischer Nutzung ist ein Objekt AX_Flugverkehr immer ein Sonderlandeplatz. Die Attributart „Art“ muss dann mit dem Wert 5522 „Sonderlandeplatz“ belegt sein.

Zulässige Überlagerungen mit 54001 AX_Vegetationsmerkmal:

BWS 1021 Baumbestand, Laubholz 

BWS 1022 Baumbestand, Nadelholz 

BWS 1023 Baumbestand, Laub- und Nadelholz 

BWS 1250 Gehölz 

BWS 1260 Gebüsch 

ZUS 6100 Waldverjüngungs-, Neuanpflanzungsfläche 

--> Zulässige LSA-BelegungTNmit AX_Vegetationsmerkmal 

--> kein BWS 1500 Gras!!!

LVermGeo Sachsen-Anhalt