Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025
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52001 AX_Ortslage - Objekt

Definition AdV:

'Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionaler Prägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'. 

Die Grenze der Ortslage zur Feldlage oder zu Waldflächen wird in der Regel durch die Grenzen der bebauten Grundstücke unter Einbeziehung der Hofraumflächen und Hausgärten gebildet. Der Umring bildet einen geschlossenen Linienzug. Die Ortslage kann Objekte des Objektartenbereichs 'Vegetation' als Inseln umschließen. 

Bei Vergabe des Namens (NAM) ist streng nach einer Hierarchie zu verfahren. Es wird jeweils der Name der niedrigsten zutreffenden Hierarchiestufe (Wohnplatz, Gemeindeteil, Gemeinde) vergeben, in dem die Ortslage vollständig liegt.

abgeleitet aus:

AX_BauwerkeEinrichtungenUndSonstigeAngaben

Bildungsregeln:

Ein neues Objekt ist zu bilden, wenn die Ortslage einer Gemeinde unmittelbar in die Ortslage einer benachbarten Gemeinde übergeht. 

LSA: 

Große zusammenhängende Ortschaften, z.B. Halle (Saale) 

- Die Ortslagen erhalten den NAM der Gemeinde. 

- Die Gemeindeteile sind durch die Objekte der Objektart 52001 AX_Ortslage gar nicht oder nur schwer abzugrenzen. 

- Sie werden daher als NAM des AX_Wohnplatzes (74005) erfasst, z.B. "Böllberg" oder "Trotha". 

Auseinanderliegende Ortslagen 

- Ortslagen erhalten den Namen der Gemeindeteile. 

- Andere Ortsnamen werden als NAM des AX_Wohnplatzes (74005) erfasst. 

- Damit soll erreicht werden, dass die nach Eingemeindungen entstandenenen Gemeindeteile gegenüber anderen Ortsnamen aufgewertet werden. 

Separat liegende Ortslagen 

- Bei separaten Ortslagen, die keinem Gemeindeteil zugeordnet sind, wird als NAM der Wohnplatzname eingetragen. 

- Ein Punktobjekt der Objektart AX_Wohnplatz (74005) wird in diesem Fall nicht gebildet. 

Acker und andere landwirtschaftliche Flächen innerhalb von Ortslagen 

- Wenn Acker oder andere landwirtschaftliche Flächen mitten in der Ortslage liegen (Ortslage im Laufe der Zeit darum gebaut), dann ist diese als solche zu bringen und die Ortslage an der Stelle auszugrenzen. 

- Ortslagen kann „Inseln“ mit anderen tN enthalten (z. B. Vegetationsflächen) 

--> siehe 52001 AX_Ortslage Beispiel 4

Konsistenzbedingungen:
AdV: 
Basis-DLM 
'Ortslage' darf sich nicht gegenseitig überlagern. 
Erfassungskriterien:

Vollzählig >= 10 ha oder ab 10 Anwesen

Hinweise aus "Erläuterungen Basis-DLM":

Die Objektart 52001 AX_Ortslage darf alle anderen Objektarten überlagern. Die Überlagerung bzw. Überlappung mit einem weiteren Objekt AX_Ortslage ist nicht erlaubt.

Grunddatenbestand (G):

Basis-DLM

Kennung
Bezeichnung
Definition 
Bezeichner 
Wert 
DLKM 
Basis-DLM 
NAM - name
'Name' ist der Eigenname von 'Ortslage'. 
 
 
--- 
Basis-DLM (G) 
LVermGeo Sachsen-Anhalt