Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025
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53007 AX_Flugverkehrsanlage ART 5530 Hubschrauberlandeplatz - Basis-DLM

Definition AdV:

'Hubschrauberlandeplatz' ist ein Flugplatz, der im Luftfahrthandbuch, in der Luftfahrtkarte 1:500000 (ICAO) oder aufgrund von Ländervorschriften als solcher ausgewiesen ist.

Konsistenzbedingungen:

Die Wertearten 1310 bis 1330 der Attributart 'Art' überlagern immer ein Objekt 42015 'Flugverkehr'.

Erfassungskriterien:

Vollzählig, wenn sie von öffentlicher Bedeutung (Polizei, Krankentransport) sind (nur punktförmige Modellierung) 

NAM ist nur Grunddatenbestand in Verbindung mit ART 5530 und 5560

Hinweise aus "Erläuterungen Basis-DLM":

Als zusätzliche Erfassungsgrundlage für Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern, wird die Public Interest Site (PIS) Masterliste vom Luftfahrt Bundesamt empfohlen

LVermGeo Sachsen-Anhalt