Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025 |
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'Hubschrauberlandeplatz' ist ein Flugplatz, der im Luftfahrthandbuch, in der Luftfahrtkarte 1:500000 (ICAO) oder aufgrund von Ländervorschriften als solcher ausgewiesen ist.
Die Wertearten 1310 bis 1330 der Attributart 'Art' überlagern immer ein Objekt 42015 'Flugverkehr'.
Vollzählig, wenn sie von öffentlicher Bedeutung (Polizei, Krankentransport) sind (nur punktförmige Modellierung)
NAM ist nur Grunddatenbestand in Verbindung mit ART 5530 und 5560
Als zusätzliche Erfassungsgrundlage für Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern, wird die Public Interest Site (PIS) Masterliste vom Luftfahrt Bundesamt empfohlen
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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