Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025
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71006 AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht ADF 1623 Landschaftsschutzgebiet - DLKM

Definition AdV:

'Landschaftsschutzgebiet' ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.

Datum 
Was 
Version 
08.11.2024 
ergänzt:
ADF 1623 Landschaftsschutzgebiet 
2.0.1.1 
LVermGeo Sachsen-Anhalt