Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025 |
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'Naturdenkmal' ist eine rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz erforderlich ist (z.B. Baum).
Die Objektart 'Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht' mit der Attributart 'Art der Festlegung' und der Werteart 1653 wird nur dann geführt, wenn ein entsprechendes Objekt 54001 'Vegetationsmerkmal' mit den Wertearten 1011, 1012, 1100, 1210, 1220, 1230 oder das Objekt 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel' vorhanden ist.
Punktförmige Objekte der Werteart 1653 der Attributart 'Art der Festlegung' liegen immer auf der Geometrie eines Objekts 54001 'Vegetationsmerkmal' mit den Wertearten 1011 oder 1012 der Attributart 'Bewuchs' oder einem punktförmigen Objekt 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel'. Bei linienförmiger Modellierung überlagert das 'Naturdenkmal' immer ein Objekt 54001 'Vegetationsmerkmal' mit den Wertearten 1100, 1210, 1220 oder 1230 der Attributart 'Bewuchs' oder ein linienförmiges Objekt 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel' mit identischer Geometrie und bei flächenförmiger Modellierung überlagert das Naturdenkmal immer ein flächenförmiges Objekt 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel'.
Die Attributart 'Art der Festlegung' ist objektbildend.
In Abhängigkeit von den erfassten Objekten der Objektarten 54001 'Vegetationsmerkmal' mit BWS 1011, 1012, 1100, 1210-1230 und 61006 'Felsen, Felsblock, Felsnadel', die als Naturdenkmal eingestuft sind.
Hinweis LSA:
Übernahme der Daten vom LAU – es erfolgt eine zentrale Einarbeitung.
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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