Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025 |
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'Nationalpark' ist ein rechtsverbindlich festgesetztes einheitlich zu schützendes Gebiet, das großräumig und von besonderer Eigenart ist, im überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllt und sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befindet.
Das ZUSO 'Schutzgebiet nach Natur-, Umwelt- oder Bodenschutzrecht' besteht aus einem oder mehreren REO 'Schutzzone'.
Die Attributart 'Art der Festlegung' ist objektbildend.
Vollzählig
NAM ist nur Grunddatenbestand in Verbindung mit ADF 1670
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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