Definition AdV:
'Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz' ist ein Gelände zur militärischen Ausbildung.
Bildungsregeln:
Die Attributart 'Art der Festlegung' ist objektbildend.
Erfassungskriterien:
Vollzählig
NAM ist nur Grunddatenbestand in Verbindung mit ADF 4720