Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025
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71006 AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht ADF 1624 Naturpark - Basis-DLM

Definition AdV:

'Naturpark' ist ein einheitlich zu entwickelndes und zu pflegendes Gebiet, das großräumig ist, überwiegend Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ist, sich wegen seiner landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignet und nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und der Landesplanung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen ist.

Bildungsregeln:

Die Attributart 'Art der Festlegung' ist objektbildend.

Erfassungskriterien:

Vollzählig 

LSA: 

Übernahme der Daten vom LAU – es erfolgt eine zentrale Einarbeitung.


kein AdV-Beispiel vorhanden

LVermGeo Sachsen-Anhalt