Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025
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71006 AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht ADF 1624 Naturpark - DLKM

Definition AdV:

'Naturpark' ist ein einheitlich zu entwickelndes und zu pflegendes Gebiet, das großräumig ist, überwiegend Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ist, sich wegen seiner landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignet und nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und der Landesplanung für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen ist.

Datum 
Was 
Version 
08.11.2024 
ergänzt:
ADF 1624 Naturpark 
2.0.1.1 
LVermGeo Sachsen-Anhalt