Erfassungshilfe für Liegenschaftskataster und Geotopographie
2.0.2.2 - 13.06.2025 |
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Die Beziehung zwischen Multiplizität, Grunddatenbestand und Erfassungskriterium soll an folgendem Beispiel erläutert werden:
Die Objektart 51001 AX_Turm und die Attributart „Bauwerksfunktion“ (BWF) mit der Multiplizität 1:2 sind im Basis-DLM Grunddatenbestand. Dieser Grunddatenbestand gilt jedoch nur für die Wertearten von BWF, die mit einem (G) gekennzeichnet sind. Die anderen Wertearten (ohne Kennzeichnung) können als Länderlösung erfasst werden.
Stadt-, Torturm 1009 (G)
'Stadtturm' ist ein historischer Turm, der das Stadtbild prägt. 'Torturm' ist der auf einem Tor stehende Turm, wobei das Tor allein stehen oder in eine Befestigungsanlage eingebunden sein kann.
Schloss-, Burgturm 1012
'Schloss-, Burgturm' ist ein Turm innerhalb einer Schloss- bzw. einer Burganlage, auch Bergfried genannt.
Das bedeutet: Ein 'Stadt-, Torturm' muss, ein 'Schloss-, Burgturm' hingegen kann als eine Werteart von BWF geführt werden.
Wenn ein Bundesland die Werteart 'Schloss-, Burgturm' als Länderlösung nicht führt, darf ein in der Realität vorkommender Schloss- oder Burgturm auch nicht erfasst werden, da die Modellierung eines Objekts der Objektart AX_Turm ohne die Attributart BWF aufgrund der Multiplizität von 1..2 nicht zulässig ist.
Attributarten mit einer Multiplizität 1 bzw. 1..* geben somit zunächst darüber Auskunft, ob ein Objekt einer Objektart geführt werden muss (wenn Grunddatenbestand) bzw. darf (wenn Länderlösung).
Ist dies der Fall, ist als nächster Schritt das Erfassungskriterium auszuwerten.
Für alle Objekte der Objektart AX_Turm mit den Wertearten BWF 1009, 1010, 1012, 9998 und 9999 gilt das Erfassungskriterium "Objekthöhe >= 15 m". Erfüllt ein Objekt dieses Kriterium, dann muss es modelliert werden, andernfalls nicht.
Nachstehende Graphik soll die allgemeine Vorgehensweise der Objekterfassung bei Attributarten mit Multiplizitäten 1 bzw. 1..* veranschaulichen.
LVermGeo Sachsen-Anhalt
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