Erstattung eines Verkehrswertgutachtens

Die Beantragung auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 Baugesetzbuch (BauGB) muss schriftlich erfolgen.

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert gem. § 193 BauGB

Hinweis: Bitte den Antrag herunterladen und abspeichern, damit alle Funktionalitäten des Antrages angezeigt werden.

Der vollständig ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax gesendet werden an:

Landesamt für Vermessung und
Geoinformation Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 567-8585
Fax: 0391 567-8686

Sollten Ihrerseits Besonderheiten bei der Bezahlung bestehen, teilen Sie dies bitte in jedem Fall gleich bei Ihrer Antragstellung mit.