Grenzfeststellung

Die Grenzfeststellung kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Grenzverlauf vor Ort nicht bekannt oder nicht erkennbar ist und eine Baumaßnahme in Grenznähe geplant ist oder massive oder hochwertige Grenzeinrichtungen (Mauern, Zäune) gebaut werden oder fehlende Grenzmarken (z. B. Grenzsteine) wiederhergestellt werden sollen.

Dabei wird der im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzverlauf mit dem örtlichen Grenzverlauf verglichen. Den Vermessungsarbeiten folgt ein Grenztermin, in dem der Verlauf der Flurstücksgrenzen und die Lage der Grenzmarken mit den Eigentümern erörtert werden. Der Antragsteller erhält mit der verbindlichen amtlichen Aussage vor Ort und in Verbindung mit der Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster Rechtssicherheit zum Verlauf seiner Flurstückgrenze.

Eine Grenzfeststellung wird auf Antrag eines Grundstückseigentümers oder eines Berechtigten durchgeführt. Der Antrag kann über den Onlinedienst Vermessungsantrag oder formlos gestellt werden.

Beispiel für zu erwartende Kosten

Für die Grenzfeststellung werden Gebühren und Auslagen für die örtlichen Vermessungsarbeiten, der Abruf der Vermessungsunterlagen und die Registerführung erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte, der Grenzlänge und der Bodenrichtwertzone. Die Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken an. Die örtliche Vermessung und der Abruf der Vermessungsunterlagen die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig. Bei Registerführung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Eine unverbindliche Kostenschätzung können Sie im Onlinedienst Vermessungsantrag beantragen.

Beispiel Grenzfeststellung einschließlich RegisterführungKosten in €
2 alte Grenzpunkte
Grenzlänge bis 50 m
Bodenrichtwertzone 50 €/m²
Auslagen (geschätzt) bis 100 €
ca. 2 480,00
inklusive
Umsatzsteuer