Aufgaben der zuständigen Stelle

Die Aufgaben der zuständigen Stelle sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt und belaufen sich unter anderem auf folgende Arbeiten:

  • Einrichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse (§ 34 BBiG)
  • Einrichtung des Berufsbildungsausschusses (§ 77 BBiG)
  • Einrichtung von Prüfungsausschüssen (§ 39 BBiG)
  • Geschäftsstelle des Berufsbildungsausschusses und des Prüfungsausschusses
  • Organisation und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen (§ 48, § 37 BBiG)
  • Bearbeiten von Anträgen auf Abkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit (§ 8 BBiG)
  • Bearbeiten von Anträgen auf vorzeitige Prüfungszulassung, Zulassung in besonderen Fällen (§ 45 BBiG)
  • Beratung und Aufnahme von Stipendiaten in das Begabtenförderungsprogramm „Berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • Anleitung, Betreuung, Förderung durch Beratung und Überwachung der Berufsausbildung und beruflichen Umschulung sowie
  • Bestellung eines Ausbildungsberaters (§ 76 BBiG)
    • Überwachung der Eignung bzw. Eignungsfeststellung der Ausbildungs-/Umschulungsstätte
      (§27 bis §30 BBiG) einschließlich der persönlichen Eignung des Ausbildenden und des Ausbilders sowie die fachliche Eignung des Ausbilders (§ 29 und 30 BBiG)
    • Untersagung des Einstellens und Ausbildens
    • Beratung und Überwachung der Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildenden
    • Beratung von Interessenten für eine externe Abschlussprüfung
    • Zusammenarbeit mit der Berufsschule
  • Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken im Berufsbildungsbereich auf Landes- und Bundesebene