Flurstücksbildung mit Liegenschaftsvermessung

Zerlegung von Flurstücken

Anlass einer Flurstücksbildung kann beispielsweise die Schaffung von Bauplätzen, die Umsetzung eines Grundstückskaufvertrages zur Abschreibung eines Grundstücksteiles oder die Veränderung der Eigentumsgrenze sein.

Bei der Vermessung werden die Geometrie und die Größe des neuen Flurstückes vor Ort erfasst sowie die Grenzpunkte in der Regel mit Grenzmarken gekennzeichnet (beispielsweise durch Grenzsteine). Mit Abschluss der Vermessungsarbeiten wird in einem Grenztermin über das Ergebnis der Vermessung eine Niederschrift aufgenommen. Zu diesem Grenztermin werden auch alle betroffenen Nachbarn geladen, das Ergebnis erörtert und eine Anhörung durchgeführt.

Jedes neue Flurstück wird anschließend unter einer eigenen Flurstücksnummer in die Nachweise des Liegenschaftskatasters eingetragen.

Ein Antrag auf Zerlegung kann über den Onlinedienst Vermessungsantrag oder formlos gestellt werden.

Beispiel für zu erwartende Kosten

Bei der Flurstückszerlegung werden für die örtlichen Vermessungsarbeiten und die Registerführung Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte, der Grenzlänge, der Bodenrichtwertzone und der Anzahl der Flurstücke. Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken an. Die örtliche Vermessung und der Abruf der Vermessungsunterlagen ist umsatzsteuerpflichtig. Bei Registerführung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Eine unverbindliche Kostenschätzung können Sie im Onlinedienst Vermessungsantrag beantragen.

Beispiel Zerlegung - Abtrennung eines Bauplatzes (Trennstück), einschließlich RegisterführungKosten in €
2 alte Grenzpunkte, 2 neue Grenzpunkte
Grenzlänge 90 m (Trennstück von 25 m Länge und 20 m Breite)
Bodenrichtwertzone 50 €/m²
2 Flurstücke (1 Trennstück + 1 Reststück)
Auslagen (geschätzt) bis 100 €
ca. 3 380,00
inklusive
Umsatzsteuer

Verschmelzung von Flurstücken

Aus Gründen der Übersichtlichkeit können zwei oder mehrere nebeneinander liegende Flurstücke des selben Eigentümers zusammengelegt werden (Verschmelzung), sofern die dazwischen liegenden Grenzen entbehrlich sind. Die Verschmelzung von Flurstücken ist kostenfrei.

Ein Antrag kann über den Onlinedienst Vermessungsantrag oder formlos gestellt werden.


Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung)

Bei der Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) werden die neuen Flurstücke durch eine vorgezogene Flurstücksbildung auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters festgelegt und durch Grenzfeststellung spätestens nach einem Jahr in der Örtlichkeit übertragen.

Die Sonderung ist zulässig, wenn die Lage der vorgezogenen Flurstücksgrenzen in einer Skizze (als Anlage zum Antrag) durch den Antragstellenden eindeutig vorgegeben und durch Unterschrift dokumentiert wird, die Koordinaten der bestehenden Grenzpunkte entsprechend den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen vorliegen und die Koordinaten der neuen Grenzpunkte entsprechend den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen berechnet werden können.

Ein Antrag kann über den Onlinedienst Vermessungsantrag oder formlos gestellt werden.

Beispiel für zu erwartende Kosten

Bei der Sonderung werden für die vorgezogene Flurstücksbildung, die Übertragung in die Örtlichkeit und die Registerführung Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte, der Grenzlänge, der Bodenrichtwertzone und der Anzahl der Flurstücke. Auslagen fallen beispielsweise für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken an. Die örtliche Vermessung und der Abruf der Vermessungsunterlagen ist umsatzsteuerpflichtig. Bei Registerführung ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

Beispiel Sonderung - Abtrennung eines Bauplatzes (Trennstück), einschließlich RegisterführungKosten in €
2 alte Grenzpunkte, 2 neue Grenzpunkte
Grenzlänge 90 m (Trennstück von 25 m Länge und 20 m Breite)
Bodenrichtwertzone 50 €/m²
2 Flurstücke (1 Trennstück + 1 Reststück)
Auslagen (geschätzt) bis 100 €
ca. 3 760,00
inklusive
Umsatzsteuer