Vermögenszuordnung

Auch im Rahmen von Vermögenszuordnungen wirkt das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) seit vielen Jahren mit, indem es Vermögenszuordnungspläne erstellt.

Durch Vermögenszuordnung wird volkseigenes Vermögen in das Eigentum der Berechtigten übertragen. Die Vermögenszuordnung erfolgt auf Antrag mittels Bescheid der zuständigen Stellen durch

  • Einzelzuordnung,
  • Aufteilungsplan,
  • Zuordnungsplan oder
  • Zuordnungsplan als Vollzug des Aufteilungsplanes.

Eine Vielzahl von Vermögenszuordnungsverfahren ist noch anhängig oder nicht vollständig abgeschlossen. In den meisten Fällen wurden Aufteilungspläne beantragt. Zum Vollzug von Aufteilungsplänen (in Grundbuch und Liegenschaftskataster) ist nach Bescheiderteilung die konkrete Bestimmung der Flurstücke erforderlich. Dazu werden fast ausschließlich Liegenschaftsvermessungen beantragt. Im Ergebnis wird ein Nachtrag zum Zuordnungsbescheid erteilt.

Die Vermögenszuordnung bietet hierzu eine Alternative, in der Aufteilungspläne durch Vermögenszuordnungspläne ersetzt, entsprechend modifiziert oder ergänzt werden können. Liegenschaftsvermessungen und nachträgliche Zuordnungsbescheide sind dann entbehrlich. Dies wird erreicht, indem die

  • beantragten Aufteilungspläne durch Vermögenszuordnungspläne ersetzt oder angepasst und
  • bereits beschiedene Aufteilungspläne anstelle der klassischen Liegenschaftsvermessung durch Vermögenszuordnungspläne vollzogen werden.

Vermögenszuordnungspläne sind ein effektives Instrument, um Eigentum und Rechte abschließend zu regeln. Sie bestehen aus dem

  • Zuordnungsplan in Form einer Karte, die die alten und neuen Flurstücksgrenzen und dinglichen Rechtsverhältnisse nachweist und den
  • Bestands- und Zuordnungsverzeichnissen, die die alten und neuen Eigentümer, Katasterbezeichnungen, Flurstücksgrößen, Nutzungsarten und die gelöschten, übertragenden und neu einzutragenden Rechte, Lasten, Beschränkungen usw. enthalten.

Die sonst erforderlichen Liegenschaftsvermessungen werden durch einfachere Bestandserfassungen ersetzt; gesetzliche Vorschriften gewährleisten die notwendige Genauigkeit.

Die mit den Beteiligten abgestimmten und im Umfang ggf. noch erweiterten Zuordnungspläne werden bei der Vermögenszuordnungsstelle als Ergänzung oder Modifizierung zum bereits bestehenden Antrag eingereicht. Diese erklärt dann die Vermögenszuordnungspläne zum Bestandteil ihrer Bescheide.

Anträge und Anfragen zur Erstellung von Vermögenszuordnungsplänen können an das örtlich zuständige LVermGeo gerichtet werden.