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Änderung der Interoperabilitätsverordnung

Am 30. Oktober 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/2431 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten veröffentlicht worden. Diese trat am 19. November 2023 in Kraft.

Mit der Änderungsverordnung (Abb. 1) erfolgen wesentliche Vereinfachungen u. a. durch das Entfernen aller Codelisten- und Enumerationswerte (spezieller vordefinierter Datentyp, der eine Aufzählung konstanter Werte repräsentiert) aus dem Gesetzestext. Diese werden durch einen Verweis auf die INSPIRE Registry ersetzt. Abschnitt 1 von Anhang II wird dahingehend angepasst, dass auch andere von der MIG (INSPIRE Maintenance and Implementation Group - Expertengruppe mit Vertretern der nationalen INSPIRE-Kontaktstellen unter Leitung der Europäischen Kommission) akzeptierte Koordinatenreferenzsysteme und deren Verwaltung in einem CRS-Register zugelassen werden.

Ein weiterer Änderungsgrund ist die Klarstellung des Artikel 4 Absatz 2, dass keine Werte für Attribute angegeben werden müssen, wenn sie nicht vorhanden sind. Die Umformulierung des „Voidability“ (Anfechtbarkeit) Konzeptes wird weiter präzisiert um Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Resultierend aus der neuen Verordnung sowie der Verabschiedung des INSPIRE Good-Practice-Dokumentes zur Vereinfachung der Daten-Dienste-Kopplung sind Anpassungen der INSPIRE Technical Guidance Dokumente (TG‘s) erfolgt, die mit dem Release 2024.1 veröffentlicht worden. Detaillierte Informationen zu den Änderungen sind auf GitHub beschrieben.

Mit der Verschlankung des Verordnungstextes sind Änderungen kommender technischer Entwicklungen vereinfacht in den TG’s umsetzbar.

(B. Kohlenbach, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg)