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Vereinfachung der INSPIRE-Richtlinie

Die INSPIRE-Richtlinie wird im Rahmen der Initiative GreenData4All verschlankt. Dazu hat das College der EU-Kommissare den Vorschlag zur Vereinfachung der INSPIRE-Richtlinie im Dezember 2025 angenommen. Er durchläuft jetzt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des EU-Parlamentes, des Rates und der nationalen Parlamente. Im Anschluss wird die neue INSPIRE-Richtlinie durch die Verabschiedung und Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt rechtskräftig und muss anschließend in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Vorschlag sieht im Wesentlichen eine Anpassung an die Open-Data-Richtlinie vor, mit folgenden Änderungen:

  • Die Anforderungen an Netzdienste und Interoperabilität fallen weg.
  • Die Verpflichtung der Europäischen Kommission zum Betrieb eines Europäischen Geoportals fällt weg.
  • Die Verpflichtungen zum Monitoring & Reporting fallen weg. Fortschritte und Konformität in der Umsetzung werden stattdessen künftig über das Reporting der Open-Data-Richtlinie und der Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen erhoben.
  • Die Anforderungen an Metadaten, die Definition des Anwendungsbereichs (Anhänge I, II und III) und die Koordinierung bleiben als Kern erhalten. Der Schutz von sensiblen Daten (Artikel 13) bleibt erhalten.

Infolge dessen ist für die zentralen Komponenten der europäischen Geodateninfrastruktur folgendes geplant:

  • INSPIRE Geoportal: Inhalte werden in das Europäische Datenportal data.europa.eu integriert.
  • INSPIRE Reference Validator: Bereitstellung endet zum 31. März 2026.
  • INSPIRE Registry: wird durch die zentrale europäische Lösung VocBench / EU Vocabularies ersetzt und am 1. Juli 2026 abgeschaltet.
  • INSPIRE Artefakte: d. h. die INSPIRE Technical Guidance Dokumente, die INSPIRE Schemata und die INSPIRE UML-Modelle werden weiterhin auf GitHub gepflegt.
  • INSPIRE Knowledge Base: die Webseite von INSPIRE wird bis mindestens Ende 2026 online bleiben.
  • INSPIRE Good Practices: werden aufgrund der künftig wegfallenden rechtlichen Vorgaben eine höhere Bedeutung für die technische Umsetzung bekommen und fortgeführt werden.

Die Koordinierungsstelle GDI-DE informiert fortlaufend. Die konkreten Auswirkungen bleiben abzuwarten. Über Details und potenzielle Auswirkungen auf die GDI-DE wird in der nächsten Onlineveranstaltung GDI-DE4EU am 23. April 2026 informiert.

Weitere Informationen:

(B. Kohlenbach, Kontaktstelle GDI-LSA, Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 15, 39104 Magdeburg)